Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat am 24. März 2014 die Modulationsarten AM und SSB im CB-Funk freigegeben. Die entsprechenden Verordnungen wurden im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher war in Österreich nur die Modulationsart FM erlaubt.
Die technischen Parameter für den CB-Funk sind in Österreich in der sog. Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 festgelegt.
Die zulässigen Sendeleistungen betragen 4 Watt in den Modulationsarten AM bzw. FM und 12 Watt in der Modulationsart SSB. Die in der bisherigen Schnittstellenbeschreibung enthaltene Leistungsangabe in "ERP" ist ersatzlos entfallen.
Die zulässige Bandbreite beträgt 8 kHz in AM/FM und 2,7 kHz in SSB.
Richtantennen sind nach wie vor nicht erlaubt, ebenso die Verwendung von Relaisfunkstellen, bei denen "Aussendung und Empfang auf verschiedenen Frequenzen erfolgen". Bei Datenübertragungen müssen die NF-Signale wie bisher "dem Mikrofon bzw. der Mikrofonanschlussbuchse zugeführt werden".
Mit der nunmehr erfolgten Freigabe von AM und SSB hat Österreich als letztes deutschsprachiges Land die "CEPT/ECC-Decision" für den CB-Funk in nationales Recht umgesetzt. In der Schweiz war die Umsetzung pünktlich am 1. Oktober 2011 erfolgt, in Deutschland am 7. Dezember 2011.
Die neue österreichische Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 ist im Internet unter http://tinyurl.co... zu finden (dort Seite 1 im PDF).
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden. 73 Jens MD
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